Kino ist eine besondere Erfahrung. Spannende Geschichten auf einer großen Leinwand in beeindruckender Tonqualität erzählt zu bekommen ist etwas anderes, als Filme zu Hause auf dem Fernseher oder anderen Geräten zu sehen. Deshalb gibt es bei einem Kinobesuch mit Kindern oder Jugendlichen Vorschriften und Gesetze, die zu beachten sind. Im Filmhaus wird der Jugendschutz großgeschrieben - deshalb möchten wir an dieser Stelle darüber aufklären, so dass wir auch in Zukunft weiter tolles Kino machen können.
Die Altersfreigabe-Kennzeichnungen nehmen nicht die Kinobetreiber, sondern die Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) vor, eine Einrichtung der Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V. (SPIO). Die FSK-Kennzeichnungen sind gesetzliche Vorgaben, derer wir verpflichtet sind, Folge zu leisten.
Zu Ihrer Information und Vorbereitung bitten wir Sie, sich über die aktuell gültigen Gesetze im Bereich des Jugendschutzes zu informieren.
Dann gibt es auch keine Entäuschungen und Tränen an der Kinokasse.
Zeitgrenzen und Begleitpflichten:
Begriffsbestimmungen nach §1JuSchG: